Steuern sparen durch Absetzungen
Im Alltag hört man oft Sätze wie: "das habe ich von der Steuer abgesetzt". Doch als Laie muss man erst einmal durchblicken, was überhaupt damit gemeint ist.
Was bedeutet eigentlich: von der Steuer absetzen?
Wer etwas von der Steuer abgesetzt hat, bekam vom Finanzamt Geld zurückerstattet, für eine Leistung die er im vergangenen Jahr getätigt hat. Dies können Werbekosten gewesen sein oder auch Sonderausgaben, die über die normalen, betrieblichen Ausgaben hinaus gehen. Für Ihr Einkommen müssen Sie Steuern bezahlen, doch wussten Sie auch, dass Sie einige Positionen von Ihren Einkünften abziehen können? Wenn Sie z.B. pro Jahr 10.000 Euro verdienen und dies bei der Steuererklärung angeben, würden Ihnen Einkommenssteuern auf diesen Betrag berechnet. Haben Sie jedoch nun außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben in Höhe von 2.000 Euro und weisen dies nach, werden die Steuern nur noch auf das bereinigte Einkommen von 8.000 Euro erhoben. In diesem Fall müssten Sie überhaupt keine Steuern mehr zahlen, da der jährliche Steuerfreibetrag bei 8.004 Euro liegt.
Was sind steuerrelevante Sonderausgaben?
Sonderausgaben klingt immer gut, doch was kann man eigentlich tatsächlich von der Steuer absetzen? Zu den steuerlich relevanten Sonderausgaben gehören z.B. Beiträge für die Kranken- und Unfallversicherung, die Pflege- und Krankenversicherung, sowie Kirchensteuer, Lebensversicherung, Ausbildungskosten und Kosten für den Steuerberater. Auch die Kosten für Ihre private Haftplichtversicherung können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Über geleistete Aufwendungen müssen Sie entsprechende Belege erbringen, z.B. Kontoauszüge, Versicherungsverträge und Quittungen. Kosten die Ihnen aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Ehescheidungen entstehen, können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen und von der Steuer absetzen.
Was versteht man unter Werbungskosten?
Finanzielle Aufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihres Berufs entstehen, können Sie als Werbungskosten geltend machen. Ein gutes Beispiel sind die Fahrtkosten zu Ihrer Arbeitsstelle. Achtung, von den Steuern können Sie immer nur die günstigste Fahrtmöglichkeit absetzen. Dies bedeutet, wenn Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen, können Sie die Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel als Werbungskosten absetzen. Wenn Sie jedoch jeden Morgen mit dem Taxi zur Arbeit fahren, wird Ihnen das Finanzamt diese Kosten nur in der Höhe erstatten, die bei Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels entstanden wären. Doch auch Material für Ihr Büro, Literatur zur Weiterbildung und sogar die Einrichtung eines heimischen Arbeitszimmers können Sie als Werbungskosten geltend machen.