Die erste Steuererklärung

Vor der ersten Steuererklärung verzweifeln jedes Jahr neue Steuerzahler, denn es gibt vieles zu beachten.

Was gehört zur Steuererklärung?



Um eine vollständige Steuererklärung einzureichen, sollten Sie darauf achten, gleich alle benötigten Formulare und Dokumente einzureichen. Die Basis ist Ihre Steuer-ID, die jeder Bürger der Bundesrepublik Ende des Jahres 2008 erhalten hat. Besitzen Sie keine, können Sie diese beim Finanzamt Ihrer Stadt auf Antrag erhalten. Zur Steuererklärung gehören zunächst einmal alle Lohnsteuerabrechnungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Darüber hinaus sollten Sie Kontoauszüge, Rechnungen und vorhandene Quittungen raussuchen und der Steuererklärung beilegen. Zur Lohnsteuererklärung selbst müssen Sie nur ein Formular ausfüllen, dieses erhalten Sie beim Finanzamt oder über das Online-Lohnsteuerportal (ELSTER).

Erste Schritte bei der Steuererklärung



Zunächst müssen Sie das Formular, auch Mantelbogen genannt, wahrheitsgemäß ausfüllen. Hier müssen Sie ihre persönlichen Angaben machen, Sonderausgaben deklarieren und besondere Belastungen angeben. Die sogenannte Anlage "N" müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie Ihr Einkommen nicht selbstständig verdienen, sondern in einem Betrieb angestellt sind. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich vermögenswirksame Leistungen, müssen Sie den Bogen "VL" zusätzlich ausfüllen. Darüber hinaus müssen Sie ein Formular zur Verfassung Ihrer Altersvorsorge- und Krankenkassenbeiträge ausfüllen und einreichen. Wenn Sie ein Kind haben und für dieses Kindergeld bekommen, haben Sie die Möglichkeit einen Freibetrag für das Kind zu beanspruchen. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie auch die Anlage "K" (Kind) ausfüllen.



Zusätzliche, notwendige Anlagen



Welche Anlagen Sie bei der Steuererklärung ausfüllen müssen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie Kapital angelegt oder angespart haben, sind Sie verpflichtet auch die Anlage namens KAP auszufüllen. Wenn Sie bereits Rente beziehen, muss Anlage "R" ausgefüllt werden. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie Ihre Rentenleistungen monatlich ausgezahlt bekommen. Haben Sie zusätzliches Einkommen im Ausland, dürfen Sie nicht vergessen das Anlageformular "AUS" auszufüllen. Müssen Sie hingegen Unterhalt an andere Personen bezahlen, darf das Anlageblatt "Unterhalt" bei Ihrer Steuererklärung nicht vergessen werden.